Welche Steuerklassen gibt es und wie unterscheiden sie sich?
In Deutschland gibt es sechs Lohnsteuerklassen (I–VI), die hauptsächlich vom Familienstand abhängen. Ledige werden in der Regel in Steuerklasse I, Alleinerziehende in II eingestuft. Für Ehepaare sind III, IV und V relevant, oft in Kombinationen wie III/V oder IV/IV (auch mit Faktor).
Steuerklasse | Für wen |
---|---|
Steuerklasse I | Ledige |
Steuerklasse II | Alleinerziehende |
Steuerklasse III | Verheiratete (in Kombination mit Steuerklasse V) |
Steuerklasse IV | Ehepaare, die beide Steuerklasse IV gewählt haben |
Steuerklasse V | Eheleute (in Kombination mit Steuerklasse III) |
Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer monatlich vom Gehalt einbehalten wird. Nach der Hochzeit ist die Wahl besonders wichtig, da sie das gemeinsame Nettoeinkommen direkt beeinflusst. Ein gezielter Wechsel kann dafür sorgen, dass euch mehr Geld im Monat zur Verfügung steht – besonders wenn die Einkommen der Partner unterschiedlich sind. Auch wenn die endgültige Steuerlast erst mit der Einkommensteuererklärung feststeht, verhindert die passende Steuerklasse unangenehme Nachzahlungen.
Was gilt automatisch nach der Hochzeit?
Nach der Hochzeit müssen Sie sich nicht sofort um alles kümmern: Ihr geänderter Familienstand wird vom Standesamt elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Sie und Ihr Partner werden automatisch in Steuerklasse IV eingestuft – die Standardlösung, wenn beide ähnlich viel verdienen.
Nach der Hochzeit landen Paare automatisch in Steuerklasse IV – ideal bei ähnlichen Einkommen.
Verdienen die Partner unterschiedlich, kann ein Wechsel zu den Kombinationen III/V sinnvoll sein, um das monatliche Nettoeinkommen zu optimieren. Dafür muss beim Finanzamt ein Antrag gestellt werden, den Sie bequem über ELSTER einreichen können.
Die Steuerklassenwahl beeinflusst nicht nur den monatlichen Lohnsteuerabzug, sondern auch die spätere Steuererklärung und mögliche Erstattungen. Ehepaare sollten die Entscheidung daher gut überlegen, ihre individuelle Einkommenssituation berücksichtigen und auf jeden Fall Rücksprache mit einem Steuerberater halten, um die optimale Steuerklassenkombination zu wählen.
Nach der Hochzeit: Zwei Herzen, ein Budget, eine Steuerklasse
Kombination III/V und IV/IV – Was bedeuten sie?
Die möglichen Kombinationen der Steuerklassen für Ehepaare sind IV/IV und III/V. Die Wahl hängt stark von der Höhe Ihrer jeweiligen Gehälter ab.
Die Kombination IV/IV ist der Standard nach der Heirat. Sie eignet sich gut für Paare, bei denen beide Partner ein ähnlich hohes Einkommen haben. Eine Variante ist die Steuerklasse IV mit Faktorverfahren. Hierbei berechnet das Finanzamt einen individuellen Faktor, der die Vorteile des Ehegattensplittings bereits unterjährig berücksichtigt und so Steuernachzahlungen vermeidet.
Die Kombination III/V ist vor allem für Paare mit deutlichen Einkommensunterschieden gedacht:
Vorteil: Der Besserverdienende (Steuerklasse III) hat sehr geringe Abzüge, was das gemeinsame monatliche Nettoeinkommen maximiert.
Nachteil: Der Geringerverdienende (Steuerklasse V) hat sehr hohe Abzüge. Diese Kombination führt oft zu einer Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung und möglichen Nachzahlungen.
Kriterien für die Wahl der optimalen Steuerklassenkombination
Die Entscheidung für die beste Steuerklassenkombination sollte gut überlegt sein, da sie Ihr monatliches Netto direkt beeinflusst. Das Hauptkriterium ist die Verteilung der Einkommen zwischen Ihnen und Ihrem Partner.
Als Faustregel gilt: Verdient ein Partner rund 60 % des gemeinsamen Einkommens und der andere 40 % oder weniger, ist die Kombination III/V oft die bessere Wahl, um das monatliche Nettoeinkommen zu maximieren. Liegen Ihre Gehälter näher beieinander, ist die Kombination IV/IV meist fairer und einfacher. Mit dem Faktorverfahren können Sie auch hier eine gerechtere Verteilung der Steuerlast erreichen.
Einkommenshöhe: Wie hoch sind die Bruttogehälter beider Partner?
Einkommensverteilung: Verdienen beide ähnlich viel oder gibt es einen deutlichen Unterschied?
Planungssicherheit: Möchten Sie lieber monatlich mehr Netto und eine mögliche Nachzahlung bei der Einkommensteuer in Kauf nehmen oder eine ausgeglichene Steuerlast ohne Überraschungen am Ende des Jahres?
Teamwork auch bei den Finanzen: Liebe + Lachen + Steuerklasse 3 oder 4 ?
Steuerklassenwechsel nach der Eheschließung – So funktioniert's
Wer nach der Hochzeit nicht in Steuerklasse IV/IV bleiben möchte, kann einen Wechsel beantragen. Dafür reicht ein gemeinsamer Antrag beim Finanzamt – entweder klassisch per Formular oder digital über das ELSTER-Portal. Wichtig: Beide Ehepartner müssen unterschreiben bzw. digital zustimmen.
Wie läuft der Wechsel ab?
- Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“ ausfüllen oder bei ELSTER einloggen
- gewünschte Steuerklassenkombination (z. B. III/V oder IV/IV mit Faktor) angeben
- Antrag unterschreiben und einreichen
Fristen & Unterlagen
Damit die Änderung rückwirkend für das gesamte Jahr gilt, muss der Antrag bis zum 30. November gestellt werden. Benötigt werden: das ausgefüllte Formular, beide Steuer-IDs und die gewünschte Steuerklassenkombination.
Beispielrechnung: Was ändert sich beim Nettogehalt?
Steuerklassen-Kombi | Partner A (4.000 €) | Partner B (2.000 €) | Gesamt |
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IV / IV | ca. 556 € | ca. 107 € | ca. 663 € |
III / V | ca. 239 € | ca. 322 € | ca. 561 € |
Tabelle: Steuerlast bei unterschiedlicher Steuerklassen-Kombination
Fazit
Die Wahl der passenden Steuerklasse nach der Hochzeit spielt eine zentrale Rolle für die finanzielle Situation von Ehepaaren. Verschiedene Kombinationen können das Nettogehalt deutlich verändern und sollten daher gut überlegt sein. Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre Optionen, nutzen Sie Online-Rechner für eine erste Orientierung und halten Sie bei komplexeren Fragen Rücksprache mit einem Steuerberater. So stellen Sie sicher, dass Sie die steuerlichen Vorteile Ihrer Ehe optimal nutzen.